FAQ - Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen zum Mieten
Ja, bis maximal Windstärke 6 (ca. 40 km/h). Bei Böen besteht jedoch besondere Gefahr – in diesem Fall sollte der Betrieb sofort eingestellt und die Hüpfburg gesichert oder abgebaut werden.
Unsere Hüpfburgen können sowohl auf Rasen als auch auf Asphalt oder Pflaster aufgestellt werden.
Für harte Böden nutzen wir eine Schutzfolie oder geeignete Unterlage, um das Material zu schützen und für Sicherheit zu sorgen. Wichtig: Untergrund muss eben und frei von scharfen/spitzen Gegenständen sein.
Ja, alle unsere Hüpfburgen und aufblasbaren Spielgeräte sind nach der DIN EN 14960 geprüft und zertifiziert – dem europäischen Standard für aufblasbare Spielgeräte, der hohe Sicherheits- und Qualitätsanforderungen für den gewerblichen Einsatz stellt.
Ja – immer muss ein Erwachsener die Nutzung überwachen, um Unfälle zu verhindern und Regeln durchzusetzen.
Das hängt von der Größe und den Herstellerangaben ab. Meist zwischen 5–12 Kinder, aber niemals überfüllen.
Natürlich – wir freuen uns, wenn auch Erwachsene Spaß haben.
Das Gesamtgewicht, das die Hüpfburg belastet, darf jedoch nicht überschritten werden. Die maximal zulässige Belastung steht in den Herstellerangaben.
Bei Regen müssen die Mietobjekte sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden.
Die Hüpfburg darf erst wieder genutzt werden, wenn sie vollständig trocken ist, um Unfälle und Materialschäden zu vermeiden.
Mit allen vorhandenen Befestigungspunkten, entweder durch Heringe (Standard) oder Sandsäcke (optional zubuchbar).
Bei Selbstaufbau liefern wir eine Checkliste für den Aufbau mit, damit alle Sicherheitspunkte eingehalten werden
Kein Essen, Trinken, Kaugummi, keine Schuhe, kein Schmuck, keine scharfen Gegenstände, keine Saltos oder Klettern an den Wänden.
Ja – sie bleibt nur stabil, solange das Gebläse kontinuierlich Luft hineinbläst. Bei Stromausfall oder Abschalten sackt sie sofort zusammen.
Das hängt vom jeweiligen Hüpfburgtyp ab. Rund um die Hüpfburg sollten immer 1,8 Meter Freiraum vorhanden sein.
Wir beraten Sie gerne zu den richtigen Maßen für Ihren Standort.
Kann die Hüpfburg auch im Indoorbereich betrieben werden?
Ja – bei Hüpfburgen, die nass oder verunreinigt zurückgegeben werden, wird eine angemessene Trocknungs- bzw. Reinigungsgebühr berechnet.
Diese wird mit der Kaution verrechnet.
Unsere Preise beinhalten keine Versicherung.
Bei privater Nutzung können Sach- und Personenschäden meist durch Ihre Privathaftpflicht- oder Haushaftpflichtversicherung abgedeckt sein.
Bei Betrieben greift in der Regel die Betriebshaftpflichtversicherung.
Bitte informieren Sie sich im eigenen Interesse vorab bei Ihrer Versicherung, ob Schäden beim Betrieb der Hüpfburg oder anderer Mietsachen abgedeckt sind.
Häufig gestellte Fragen zur Anlieferung
Ja, bis maximal Windstärke 6 (ca. 40 km/h). Bei Böen besteht jedoch besondere Gefahr – in diesem Fall sollte der Betrieb sofort eingestellt und die Hüpfburg gesichert oder abgebaut werden.
Unsere Hüpfburgen können sowohl auf Rasen als auch auf Asphalt oder Pflaster aufgestellt werden.
Für harte Böden nutzen wir eine Schutzfolie oder geeignete Unterlage, um das Material zu schützen und für Sicherheit zu sorgen. Wichtig: Untergrund muss eben und frei von scharfen/spitzen Gegenständen sein.
Ja, alle unsere Hüpfburgen und aufblasbaren Spielgeräte sind nach der DIN EN 14960 geprüft und zertifiziert – dem europäischen Standard für aufblasbare Spielgeräte, der hohe Sicherheits- und Qualitätsanforderungen für den gewerblichen Einsatz stellt.
Ja – immer muss ein Erwachsener die Nutzung überwachen, um Unfälle zu verhindern und Regeln durchzusetzen.
Das hängt von der Größe und den Herstellerangaben ab. Meist zwischen 5–12 Kinder, aber niemals überfüllen.
Natürlich – wir freuen uns, wenn auch Erwachsene Spaß haben.
Das Gesamtgewicht, das die Hüpfburg belastet, darf jedoch nicht überschritten werden. Die maximal zulässige Belastung steht in den Herstellerangaben.
Bei Regen müssen die Mietobjekte sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden.
Die Hüpfburg darf erst wieder genutzt werden, wenn sie vollständig trocken ist, um Unfälle und Materialschäden zu vermeiden.
Mit allen vorhandenen Befestigungspunkten, entweder durch Heringe (Standard) oder Sandsäcke (optional zubuchbar).
Bei Selbstaufbau liefern wir eine Checkliste für den Aufbau mit, damit alle Sicherheitspunkte eingehalten werden
Kein Essen, Trinken, Kaugummi, keine Schuhe, kein Schmuck, keine scharfen Gegenstände, keine Saltos oder Klettern an den Wänden.
Ja – sie bleibt nur stabil, solange das Gebläse kontinuierlich Luft hineinbläst. Bei Stromausfall oder Abschalten sackt sie sofort zusammen.
Das hängt vom jeweiligen Hüpfburgtyp ab. Rund um die Hüpfburg sollten immer 1,8 Meter Freiraum vorhanden sein.
Wir beraten Sie gerne zu den richtigen Maßen für Ihren Standort.
Kann die Hüpfburg auch im Indoorbereich betrieben werden?
Ja – bei Hüpfburgen, die nass oder verunreinigt zurückgegeben werden, wird eine angemessene Trocknungs- bzw. Reinigungsgebühr berechnet.
Diese wird mit der Kaution verrechnet.
Unsere Preise beinhalten keine Versicherung.
Bei privater Nutzung können Sach- und Personenschäden meist durch Ihre Privathaftpflicht- oder Haushaftpflichtversicherung abgedeckt sein.
Bei Betrieben greift in der Regel die Betriebshaftpflichtversicherung.
Bitte informieren Sie sich im eigenen Interesse vorab bei Ihrer Versicherung, ob Schäden beim Betrieb der Hüpfburg oder anderer Mietsachen abgedeckt sind.
Häufig gestellte Fragen zum Verkauf
Ja, bis maximal Windstärke 6 (ca. 40 km/h). Bei Böen besteht jedoch besondere Gefahr – in diesem Fall sollte der Betrieb sofort eingestellt und die Hüpfburg gesichert oder abgebaut werden.
Unsere Hüpfburgen können sowohl auf Rasen als auch auf Asphalt oder Pflaster aufgestellt werden.
Für harte Böden nutzen wir eine Schutzfolie oder geeignete Unterlage, um das Material zu schützen und für Sicherheit zu sorgen. Wichtig: Untergrund muss eben und frei von scharfen/spitzen Gegenständen sein.
Ja, alle unsere Hüpfburgen und aufblasbaren Spielgeräte sind nach der DIN EN 14960 geprüft und zertifiziert – dem europäischen Standard für aufblasbare Spielgeräte, der hohe Sicherheits- und Qualitätsanforderungen für den gewerblichen Einsatz stellt.
Ja – immer muss ein Erwachsener die Nutzung überwachen, um Unfälle zu verhindern und Regeln durchzusetzen.
Das hängt von der Größe und den Herstellerangaben ab. Meist zwischen 5–12 Kinder, aber niemals überfüllen.
Natürlich – wir freuen uns, wenn auch Erwachsene Spaß haben.
Das Gesamtgewicht, das die Hüpfburg belastet, darf jedoch nicht überschritten werden. Die maximal zulässige Belastung steht in den Herstellerangaben.
Bei Regen müssen die Mietobjekte sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden.
Die Hüpfburg darf erst wieder genutzt werden, wenn sie vollständig trocken ist, um Unfälle und Materialschäden zu vermeiden.
Mit allen vorhandenen Befestigungspunkten, entweder durch Heringe (Standard) oder Sandsäcke (optional zubuchbar).
Bei Selbstaufbau liefern wir eine Checkliste für den Aufbau mit, damit alle Sicherheitspunkte eingehalten werden
Kein Essen, Trinken, Kaugummi, keine Schuhe, kein Schmuck, keine scharfen Gegenstände, keine Saltos oder Klettern an den Wänden.
Ja – sie bleibt nur stabil, solange das Gebläse kontinuierlich Luft hineinbläst. Bei Stromausfall oder Abschalten sackt sie sofort zusammen.
Das hängt vom jeweiligen Hüpfburgtyp ab. Rund um die Hüpfburg sollten immer 1,8 Meter Freiraum vorhanden sein.
Wir beraten Sie gerne zu den richtigen Maßen für Ihren Standort.
Kann die Hüpfburg auch im Indoorbereich betrieben werden?
Ja – bei Hüpfburgen, die nass oder verunreinigt zurückgegeben werden, wird eine angemessene Trocknungs- bzw. Reinigungsgebühr berechnet.
Diese wird mit der Kaution verrechnet.
Unsere Preise beinhalten keine Versicherung.
Bei privater Nutzung können Sach- und Personenschäden meist durch Ihre Privathaftpflicht- oder Haushaftpflichtversicherung abgedeckt sein.
Bei Betrieben greift in der Regel die Betriebshaftpflichtversicherung.
Bitte informieren Sie sich im eigenen Interesse vorab bei Ihrer Versicherung, ob Schäden beim Betrieb der Hüpfburg oder anderer Mietsachen abgedeckt sind.